Anmeldung & Kosten


Krippen, Kitas & Schulbetreuung

Anmeldung

Die Anmeldung für U3 (Krippe) und Ü3 (Kita) Betreuung erfolgt für alle Einrichtungen in Dreieich zentral über das System WEBKITA. Du kannst dich für bis zu 5 frei wählbare Krippen anmelden. Aufgrund der Wohnadresse ordnet das System automatisch eine städtische Ü3-Einrichtung zu. Unabhängig davon hast du die Möglichkeit, 4 weitere Kitas auszuwählen. Die Anmeldung für U3 ist ab Geburt möglich, für Ü3 ab dem Alter von 18 Monaten, ich empfehle eine frühzeitige Anmeldung.

Wenn du Änderungen zu deinem bestehenden WEBKITA-Antrag hast, schreibe bitte KEINEN neuen Antrag, sondern setze dich mit der Stadt Dreieich- Kitaverwaltung in Verbindung.

Die Anmeldung für die Schulbetreuung/Hort erfolgt noch individuell beim jeweiligen Träger und sollte im 1. Halbjahr des letzen Kindergartenjahres erfolgen:

 

Die Platzvergaben erfolgen dann erfahrungsgemäß ca. 1-6 Monate vorher individuell von der jeweiligen Trägerschaft. Informationen zu den jeweiligen Vergabekriterien erfahrt ihr direkt bei den Einrichtungen und in meiner persönlichen Orientierung.

 

Für einen Krippenplatz, Hort/Schulbetreuung sowie für die Übermittagsbetreuung in der Kita (>13 Uhr) benötigst du zwingend einen Arbeitszeit- oder Ausbildungsnachweis beider Elternteile. Dieser muss der Stadt Dreieich- Kitaverwaltung 6 Monate (Kita & Schule) bzw. 4 Monate (Krippe) vor gewünschtem Aufnahmebeginn vorliegen. Bei freien Trägern muss er in der Regel erst bei Platzvergabe eingereicht werden.

WICHTIG: In den städtischen Einrichtungen in Dreieich entfällt der Anspruch auf Übermittagsbetreuung, wenn bei mindestens einem Elternteil länger als 3 Monate keine aktive Berufstätigkeit besteht!

 

WICHTIG: Es gibt derzeit einen Mangel an verfügbaren Betreuungsplätzen und lange Wartelisten! Ob, wo und wann du einen Platz erhälst kann ich dir nicht sagen. Melde dich daher frühzeitig an!! In meiner persönlichen Orientierung erläutere ich ua. die Vergabekriterien, den Ablauf von Anmeldung bis zum Betreuungsplatz und worauf du dabei achten solltest.

 

Kostenbeiträge

Die Betreuungsbeiträge der Eltern sind für ALLE U3 + Ü3 Betreuungseinrichtungen (städtisch, frei und kirchlich) sowie die städtischen Horte verbindlich in der Kostenbeitragssatzung der Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich geregelt. Ab 2020 liegen die Preise p.a. 2% über den genannten Beträgen. Die freien Schulbetreuungen erheben eigene, jedoch ähnliche Gebühren. Darüber hinaus fallen je nach Trägerschaft individuelle Essenbeiträge sowie bei zusätzlichen Angeboten (zB Sport, Musikschule) auch Zusatzbeiträge an. Desweiteren müssen die Eltern die Kosten für Pflegemittel (Windeln) tragen.

 

Wird ein Geschwisterkind parallel in einer Betreuungseinrichtung (U3, Ü3, Schulbetreuung/Hort) betreut oder befindet sich in einer Tagespflege in der Region, erhälst du nach §2c der Kostenbeitragssatzung der Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich 50% Ermäßigung auf den Betreuungskostenbeitrag. Ab dem 3. Kind entfällt der Betreuungskostenbeitrag komplett.
Wird eines deiner Kinder bei einem freien Träger betreut, musst du den Geschwisterrabatt bei der Stadt Dreieich - Kitaverwaltung beantragen. Die hierfür nötige Betreuungsbescheinigung bekommst du von deinem Träger.

 

Im Zusammenhang mit §90 Abs 3 SGB VIII haben Eltern die Möglichkeit bei geringem Einkommen oder bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beim Kreis Offenbach einen Antrag auf Übernahme des Betreuungsbeitrags und/oder der Essenskosten zu stellen.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Härtefallregelungen der Stadt Dreieich. Detaillierte Auskünfte bekommst du bei der Stadt Dreieich- Kitaverwaltung.

Download
Kostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich, Stand 2018
Kostenbeitragssatzung zur Kindertagesstä
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Download
Vergaberichtlinie für städtische Betreuungseinrichtungen in der Stadt Dreieich, Stand 2021
Richtlinien zur Vergabe von Betreuungsplätzen in den städtischen Kindertagesstätten der Stadt Dreieich gemäß § 5 der Kindertagesstättensatzung
Vergaberichtlinie_Stadt_Dreieich_Anlage_
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Kindertagespflege

Anmeldung

Auch für die Kindertagespflege gilt: Die Plätze sind sehr rar. Melde dich daher so früh wie möglich an!

 

Elternservice im Zenja: Um für dich auf die Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson zu gehen, benötigt der Elternservice einen Vermittlungsauftrag. 

 

Kontakt:
Sabine Wagner

Elternservice Mütterzentrum Langen e.V.

Büro: Mo-Fr 09:00-12:00 Uhr

Tel 06103 23033

s.wagner@zenja-langen.de

elternservice@zenja-langen.de

 

Tagesmütterzentrale: Du solltest als erstes frühzeitig einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren. Dort erhälst du alle weiteren Informationen.

 

Kontakt:

Tagemütterzentrale Neu Isenburg

Verein zur Förderung von Kinderbetreuuung e.V.

Büro: Mo-Fr 10:00-12:00 Uhr, Mo 15:00-18:00 Uhr

Ludwigstr 75-79

63263 Neu Isenburg

Tel: 01602 1335

info@tagesmuetterzentrale.de

Kostenbeiträge

In der Tagespflege schließt du einen Privatvertrag mit der jeweiligen Tagespflegeperson über eine vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit. Es gelten somit auch die individuellen Vertragsbedingungen der Tagespflegeperson.

Die Kostenbeiträge der Eltern (Betreuungskosten + Essen) sind jedoch im Kreis Offenbach einheitlich geregelt und abhängig von der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden.
Die aktuelle Beitragstabelle findest du im Formular des Jugendamts des Kreis Offenbach "Tagespflege - Vereinbarung zur Förderung nach §23 SGB VIII in Verbindung mit §90 SGB VIII (Formular 1 - Teil I)" - zu finden hier.

 

Die aufgeführten Kostenbeiträge beziehen sich auf die Anzahl der durch den Kreis Offenbach geförderten wöchentlichen Betreuungsstunden. Aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr werden bis zu 30 Wochenstunden gefördert. Benötigst du mehr wöchentliche Betreuungszeit, musst du diese im Förderantrag durch einen Arbeitszeitnachweis nachweisen oder der Tagespflegeperson privat (ca. 7-10€/Std) bezahlen.

 

Für Dreieicher Kinder in der Tagespflege im Kreis Offenbach gelten ebenso die o.g. Regelungen zur Geschwisterermäßigung sowie die Härtefallregelungen!


Kontakt Stadt Dreieich, Kitaverwaltung

Sabine Hilbert-Ziemer

Sachbearbeitung Kita-Belegung und -verwaltung

Hauptstr 45

63303 Dreieich

Tel: 06103 601-238  (Sprechzeiten: telefonisch Mo 13:00 - 15:30 Uhr, persönlich Do 8 - 12 Uhr)
sabine.hilbert@dreieich.de